Urteil vom Arbeitsgericht Minden - 2 Ca 1245/11

Tenor

1.  Es wird festgestellt, dass der für den Kläger durch die Treuhänder H1 & Partner angelegte D1 Vermögensbildungsfond mit der Konto-Nr. 11 sowie alle sonstigen durch die Treuhänder aufgrund des Treuhandvertrages vom 12.06.2003 für den Kläger vorgenommenen Geldanlagen nicht zur Insolvenzmasse gehören.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen

3. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits zu ¾ und der Beklagte zu ¼

4. Der Streitwert wird auf 23.150,96 € festgesetzt.


12345678910111213141516171819202122232425262728293031323334353637383940414243444546474849505152535455565758596061626364656667686970717273747576777879808182838485868788899091929394959697

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.