Urteil vom Arbeitsgericht Mönchengladbach - 4 Ca 106/08

Tenor

1.

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin durch die Kündigung der Beklagten vom 27. Dezember 2007, zugegangen am 27. Dezember 2007, zum 30. Juni 2008 nicht aufgelöst wird.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Feststellungsantrag als Ergänzungskraft im Kindergarten T. G. der L. zu unveränderten Bedingungen weiterzubeschäftigen.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 11.750,00 € festgesetzt.


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