Urteil vom Arbeitsgericht Mönchengladbach - 5 Ca 3298/10

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die an den Kläger gezahlte betriebliche Altersrente von XXX € brutto monatlich ab dem 01.07.2010 um 4,3436 % auf XXX € brutto zu erhöhen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Verzugszinsen i.H.v.5%-Punkten Zinsen über dem Basiszinssatz auf monatlich XXX € für den Zeitraum von Juli 2010 bis Februar 2011 jeweils ab dem 1. des Folgemonats, beginnend mit dem 01. August 2010 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Der Streitwert wird auf XXX € festgesetzt.

gez. Blömker gez. B. gez. X.


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