Beschluss vom Arbeitsgericht München - 12 BV 175/24

Tenor

Der Gegenstandswert wird auf € 23.125,00 festgesetzt.

Gründe

Zur Begründung wird auf den Schriftsatz der Antragsgegnervertreterin vom 21.08.2024 Bezug genommen.

Zitiert von

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