Urteil vom Arbeitsgericht Oberhausen - 1 Ca 1181/09

Tenor

1.Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von € 20.000,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.11.2009 zu zahlen.

2.Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger jeden weiteren immateriellen Schaden aus dem Vorfall vom 19.09.2006 im F.-Markt „Zur I.“ in F. zu ersetzen.

3.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

4.Streitwert: € 25.000,00.


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