Urteil vom Arbeitsgericht Paderborn - 2 Ca 1842/09

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 179,96 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB seit dem 23. Oktober 2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 98 % und die Beklagte 2 %.

Der Streitwert wird auf 9.509,48 Euro festgesetzt.

Die Berufung für die Beklagte wird nicht zugelassen.


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