Urteil vom Arbeitsgericht Paderborn - 3 Ca 746/12

Tenor

1.) Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger von den Kosten für eine Jubiläumsfeier in Höhe von 750,00 Euro freizustellen.

2.) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.023,60 Euro aus einer Entgeltumwandlung von 40 S1-Stückaktien zum Stichtag 01.04.2012 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB seit dem 02.04.2012 zu zahlen.

3.) Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 50 % und die Beklagte zu 50 %.

4.) Der Streitwert wird auf 3.773,60 € festgesetzt.


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