Urteil vom Arbeitsgericht Paderborn - 3 Ca 1013/14

Tenor

  • 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die fristlose Kündigung vom 23. Juni 2014 beendet wurde.
  • 2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss dieses Kündigungsschutzverfahrens entsprechend den Bedingungen aus der Änderungskündigung vom 31. März 2014 weiter zu beschäftigen.
  • 3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
  • 4. Der Streitwert wird auf 22.066,56 € festgesetzt.

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