Urteil vom Arbeitsgericht Paderborn - 1 Ca 775/20

Tenor

  • 1.

    Es wird festgestellt, dass die durch Schreiben des beklagten F.. vom 17.03.2020 angeordnete, als „Aufgabenzuweisung“ bezeichnete Versetzung der Klägerin zu der Dienststelle des beklagten F.. in E unwirksam ist.

  • 2.

    Das beklagte F.. wird verpflichtet, die Klägerin zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Ehe-, Familien-, und Lebensberaterin an ihren bisherigen Standorten R und Y weiter zu beschäftigen.

  • 3.

    Das beklagte F.. hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

  • 4.

    Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.166,66 € festgesetzt.


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RECHTSMITTELBELEHRUNG

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