Urteil vom Arbeitsgericht Rheine - 3 Ca 1029/09

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.376,60 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2008 zu zahlen. 

2. Die Kosten des Rechtsstreites hat die Beklagte zu tragen. 

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.376,60 € festgesetzt.


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