Urteil vom Arbeitsgericht Siegburg - 5 Ca 163/09

Tenor

  • 1 Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht aufgrund der am 27.02.2008  vereinbarten Befristung  zum 31.12.2008  geendet hat.

  • 2 Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt.

  • 3 Streitwert: 12.000,00 Euro.


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