Urteil vom Arbeitsgericht Siegburg - 5 Ca 649/23

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die ordentliche Kündigung vom 06.05.2023 nicht aufgelöst worden ist.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

5. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.616,00 € festgesetzt.


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