Urteil vom Arbeitsgericht Solingen - 2 Ca 1081/10 lev

Tenor

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Arbeitsentgelt wie folgt zu zahlen:

a)      für Juli 2009 € 3.338,76 brutto abzgl. von der Bundesagentur für Arbeit am 30. Juli 2009 gezahlter € 1.239,60 netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem16. August 2009;

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 86 % und der Kläger zu 14 %.

5. Streitwert: € 51.505,24


2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Arbeitsentgelt wie folgt zu zahlen:

a)      für Juli 2009 € 3.338,76 brutto abzgl. von der Bundesagentur für Arbeit am 30. Juli 2009 gezahlter € 1.239,60 netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem16. August 2009;

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 86 % und der Kläger zu 14 %.

5. Streitwert: € 51.505,24

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