Urteil vom Arbeitsgericht Solingen - 2 Ca 13/11 lev

Tenor

1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 27.12.2010 nicht aufgelöst worden ist.

2.Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Biologen/Vertragsstufe MG III bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zu unveränderten Arbeitsbedingungen weiter zu beschäftigen.

3.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4.Streitwert: 49.526,86 EUR.


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