Beschluss vom Arbeitsgericht Solingen - 4 BVGa 5/14

Tenor

1.Den Beteiligten zu 3) und 4) wird aufgegeben es zu unterlassen, am 13.06.2014 ab 14.00 im N. Hotel, K. 5. in S., eine Sitzung des Gesamtbetriebsrats durchzuführen.

2.Den Beteiligten zu 3) und 4) wird aufgegeben es zu unterlassen, zu einer Sitzung des Gesamtbetriebsrats am 13.06.2014 um 14.00 im N. Hotel, K. 5. in S., einzuladen.

3.Den Beteiligten zu 3. und 4 wird aufgegeben, die mit E-Mail vom 02.06.2014, 12.35 Uhr zur genannten Sitzung des Gesamtbetriebsrats geladenen Betriebsräte bis zum 12.06.2014, 15.00 Uhr per E-Mail darüber zu informieren, dass die von ihnen einberufene Sitzung des Gesamtbetriebsrats am 13.06.2014 um 14.00 Uhr im N. Hotel, K. 5. in S., nicht stattfinden wird.

4.Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen aus Ziff. 1. bzw. 2. wird ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 10.000,00 € angedroht.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.