Beschluss vom Arbeitsgericht Wuppertal - 5 BV 20/05

Tenor

Der Beteiligten zu 2) wird aufgegeben, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes für jeden Fall der Zuwiderhandlung von bis zu 250.000,- (i.W. zweihundertfünfzigtausend) zu unterlassen, den bei ihr beschäftigten Arbeitnehmern i.S.d. § 5 BetrVG aufzugeben oder zu empfehlen, sich nach den nachfolgenden Abschnitten der ethischen Richtlinie des Verhaltenskodexes der Beteiligten zu 2) zu richten bzw. diese anzuwenden und/ oder ein Poster mit einem Auszug oder einer inhaltlichen Zusammenfassung des Kodexes, die die nachfolgenden Abschnitte enthält, in den Räumlichkeiten der Betriebe der Beteiligten zu 2) auszuhängen oder sonst wie den Arbeitnehmern zugänglich zu machen bzw. die nachfolgenden Abschnitte des Verhaltenskodexes den Arbeitnehmern i.S.d. § 5 BetrVG gegenüber zur Anwendung zu bringen, ohne dass die Zustimmung des Beteiligten zu 1) hierzu vorliegt oder durch den Spruch der Einigungsstelle ersetzt worden ist:

Abschnitt Verantwortung der Mitarbeiter , Seite 3 des Kodexes, vierter Spiegelstrich von oben (Bl. 16 d.A.)

gesamter Abschnitt Wie Sie ethische Anliegen vorbringen (Seite 5 des Kodexes, Bl. 18 d.A.)

gesamter Abschnitt Geschenke und Zuwendung (Seite 9 des Kodexes, Bl. 22 d.A.)

gesamter Abschnitt Pressemitteilungen (Seite 13 des Kodexes, Bl. 26 d.A.)

gesamter Abschnitt Belästigung und unangemessenes Verhalten (S. 14, 15 des Kodexes, Bl. 27, 28 d.A.)

gesamter Abschnitt Privatsphäre (S. 16, 17 des Kodexes, Bl. 29, 30 d.A.)

gesamter Abschnitt Private Beziehungen/Liebesbeziehungen (S. 17 des Kodexes, Bl. 30 d.A.)

gesamter Abschnitt Alkohol- und Drogenmissbrauch (S. 17 des Kodexes, Bl. 30 d.A.)

5. Spiegelstrich des als Anlage AG 1 (Bl. 91 d.A.) zu den Akten gereichten Posters (Geschenke bzw. Gratifikationen dürfen nicht angenommen werden)

Der Absatz Falls Sie Fragen haben..... [bis] werden anonym und vertraulich behandelt des als Anlage AG 1 (Bl. 91 d.A.) zu den Akten gereichten Posters

Der Beteiligten zu 2) wird aufgegeben, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes für jeden Fall der Zuwiderhandlung von bis zu 250.000,- (i.W. zweihundertfünfzigtausend) zu unterlassen, die Telefonhotline für globale Unternehmensethik (0800 182 1390) zu betreiben, ohne dass die Zustimmung des Beteiligten zu 1) hierzu vorliegt oder durch den Spruch der Einigungsstelle ersetzt worden ist.

Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.


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