Urteil vom Arbeitsgericht Wuppertal - 6 Ca 2683/10

Tenor

1.Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 20.08.2010 nicht zum 31.03.2011 beendet wird.

2.Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits zu unveränderten Bedingungen als Teilezurichter weiter zu beschäftigen.

3.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4.Streitwert: 12.000,00 Euro.


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