Urteil vom Anwaltsgerichtshof NRW - (2) 6 EVY 6/99

Tenor

Das Urteil des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf vom 26. April 1999 wird aufgehoben.

Der Angeschuldigte wird freigesprochen.

Die Gerichtskosten hat die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zu tragen; die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten werden nicht erstattet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

§§ 116 BRAO, 467 III S. 2 Nr. 1 StPO.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.