Beschluss vom Anwaltsgerichtshof NRW - 2 ZU 17, 18/05

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird als unbegründet verworfen.

Die sofortige Beschwerde an den Bundesgerichtshof wird zugelassen.

Die Verfahrenskosten werden den Antragstellern auferlegt.

Der Geschäftswert wird auf 12.500,- € festgesetzt.


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