Beschluss vom Anwaltsgerichtshof NRW - (2) 6 EVY 9/07

Tenor

Die Berufung des Angeschuldigten gegen das Urteil der II. Kammer des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Hamm vom 25.04.2007 wird verworfen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Angeschuldigte zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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