Beschluss vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 ZU 115/07

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung des Antragstellers vom

27. Dezember 2007 gegen die Widerrufsverfügung der Antragsgegnerin vom 23. November 2007 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin.

Der Gegenstandswert wird auf € 50.000,00 festgesetzt.


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