Beschluss vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 8/09

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 05.02.2009 wird zurückgewie-sen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der An-tragsgegnerin werden dem Antragsteller auferlegt.

Der Gegenstandswert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.


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