Beschluss vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 14/09

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 02.03.2009 wird zurück­gewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin werden der Antragstellerin auferlegt.

Die sofortige Beschwerde wird nicht zugelassen.

Der Gegenstandswert wird auf 12.500,00 € festgesetzt.


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