Beschluss vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 22/09

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin werden dem Antragsteller auf-erlegt.

Der Gegenstandswert wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.


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