Beschluss vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 31/09

Tenor

1.

Der Antrag wird zurückgewiesen.

2.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen außer¬gerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin.

3.

Der Gegenstandswert wird auf 50.000,-- € festgesetzt.


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