Urteil vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 29/10

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelas-sen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % der jeweils vollstreckbaren Beträge ab-zuwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % der zu vollstreckenden Beträge leistet.

Der Streitwert wird auf. 50.000,00 EUR festgesetzt.


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