Urteil vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 26/13

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Geschäftswert wird auf 12.500,00 EUR festgesetzt.


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