Beschluss vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 32/14

Tenor

1. Das erledigte Verfahren auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und das erledigte Klageverfahren werden eingestellt.

2. Die Kosten des Rechtsstreits (Klage und vorläufiger Rechtsschutz) trägt die Klägerin.

3. Der Streitwert für das Klageverfahren wird auf 50.000,00 Euro, der Streitwert für den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung auf 12.500 Euro festgesetzt.


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