Urteil vom Anwaltsgerichtshof NRW - 2 AGH 20/14

Tenor

1.    Die Berufung des angeschuldigten Rechtsanwalts gegen das Urteil der 2. Kammer des Anwaltsgerichts Düsseldorf vom 17.11.2014 (3 EV 189/11) wird mit der Maßgabe verworfen, dass die Geldbuße auf 500 € herabgesetzt wird.

2.    Der angeschuldigte Rechtsanwalt hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

3.    Die Revision wird nicht zugelassen.


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