Beschluss vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 33/14

Tenor

  • 1. Die Verfahren (Klage und Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung) werden eingestellt.

  • 2. Die Kosten der Verfahren trägt der Kläger.

  • 3. Die Gegenstandswerte werden auf 50.000,00 € für die Klage und auf 10.000 Euro für das Verfahren auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung festgesetzt.

  • 4. Der Beschluss ist unanfechtbar.


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