Urteil vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 28/15

Tenor

  • 1.

    Die Klage wird als unzulässig verworfen.

  • 2.

    Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

  • 3.

    Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

  • 4.

    Der Gegenstandswert wird auf € 4.750,00 festgesetzt.


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