Beschluss vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 19/16

Tenor

  • 1. Das Verfahren wird eingestellt.

  • 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Der Beigeladene trägt seine Kosten selbst.

  • 3. Der Streitwert wird auf 25.000,00 € festgesetzt.


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