Urteil vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 16/20

Tenor

  • 1.

    Die Klage wird abgewiesen.

  • 2.

    Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

  • 3.

    Der Streitwert wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.


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