Beschluss vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 19/21

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Der Streitwert wird auf 12.500,00 EUR festgesetzt.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.


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