Beschluss vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 36/21

Tenor

Die Kostenentscheidung des Senatsurteils vom 10.12.2021 wird dahin berichtigt, dass es statt „Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens“ richtig lautet: „Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens“.


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