Beschluss vom Anwaltsgerichtshof NRW - 2 AGH 3/24

Tenor

Der Antrag des Antragstellers vom 27.11.2023 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 18.10.2023 zur Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 1.000,00 € wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

Der Gegenstandswert wird auf 1.000,00 € festgesetzt.


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