Beschluss vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 44/24

Tenor

  • 1.

    Das Verfahren wird eingestellt.

  • 2.

    Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwenigen Auslagen der Beklagten werden dem Kläger auferlegt.

  • 3.

    Der Gegenstandswert wird auf € 50.000 festgesetzt.

  • 4.

    Der Beschluss ist mit seinen Inhalten insgesamt unanfechtbar.


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