Beschluss vom Anwaltsgerichtshof NRW - 2 AGH 5/25

Tenor

  • 1.

    Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Zwangsgeldfestsetzung der Antragsgegnerin mit Bescheid vom 06.11.2024 wird zurückgewiesen.

  • 2.

    Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

  • 3.

    Der Geschäftswert wird auf 1.000,00 EUR festgesetzt.


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