Beschluss vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 41/25

Tenor

  • Das Verfahren wird eingestellt.

  • Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Beklagten trägt der Kläger.

  • Der Gegenstandswert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

  • Der Beschluss ist unanfechtbar.


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