Urteil vom Bundesarbeitsgericht (6. Senat) - 6 AZR 580/07

Tenor

1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. März 2007 - 17 Sa 1788/06 - aufgehoben.

2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 23. Mai 2006 - 16/2 Ca 9966/05 - abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.284,26 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 6 % p.a. seit dem 1. Januar 2003 zu zahlen.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Sonstige Literatur

1

Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren - 6 AZR 593/07 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG; § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

        

    Fischermeier    

        

    Brühler    

        

    Spelge    

        

        

        

    Kapitza    

        

    Koch    

                 

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