Urteil vom Bundesarbeitsgericht (6. Senat) - 6 AZR 595/07
Tenor
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1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. März 2007 - 17 Sa 1790/06 - wird zurückgewiesen.
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2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstige Literatur
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Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren - 6 AZR 556/07 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG; § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
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Fischermeier
Brühler
Spelge
Kapitza
Koch
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Referenzen
- 17 Sa 1790/06 1x (nicht zugeordnet)
- 6 AZR 556/07 1x (nicht zugeordnet)