Urteil vom Bundesarbeitsgericht (3. Senat) - 3 AZR 220/09
Tenor
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1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. Februar 2009 - 13 Sa 613/08 - wird zurückgewiesen.
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2. Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Sonstige Literatur
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.
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Reinecke
Zwanziger
Schlewing
Schmidt
G. Kanzleiter
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Referenzen
- 13 Sa 613/08 1x (nicht zugeordnet)