Urteil vom Bundesarbeitsgericht (3. Senat) - 3 AZR 220/09

Tenor

1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. Februar 2009 - 13 Sa 613/08 - wird zurückgewiesen.

2. Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

Sonstige Literatur

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.

        

    Reinecke    

        

    Zwanziger    

        

    Schlewing    

        

        

        

    Schmidt    

        

    G. Kanzleiter    

                 

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen