Urteil vom Bundesarbeitsgericht (3. Senat) - 3 AZR 417/08
Tenor
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1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. April 2008 - 13 Sa 100/08 - wird zurückgewiesen.
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2. Die Beklagten haben die Kosten des Revisionsverfahrens als Gesamtschuldner zu tragen.
Sonstige Literatur
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.
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Reinecke
Zwanziger
Schlewing
Schmidt
G. Kanzleiter
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Referenzen
- 13 Sa 100/08 1x (nicht zugeordnet)