Urteil vom Bundesarbeitsgericht (3. Senat) - 3 AZR 465/08

Tenor

1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. April 2008 - 13 Sa 88/08 - wird zurückgewiesen.

2. Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

Sonstige Literatur

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.

        

    Reinecke    

        

    Zwanziger    

        

    Schlewing    

        

        

        

    Schmidt    

        

    G. Kanzleiter    

                 

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen