Anerkenntnisurteil vom Bundesarbeitsgericht (7. Senat) - 7 AZR 938/08
Tenor
-
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 16. September 2008 - H 2 Sa 122/08 - aufgehoben.
-
2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 27. März 2008 - 7 Ca 4/08 - abgeändert:
-
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien aufgrund der Befristung zum 31. Dezember 2007 in den Vereinbarungen vom Oktober 2006 nicht beendet ist.
-
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Sonstige Literatur
-
Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO). Die Beklagte hat den Klageanspruch anerkannt.
-
Linsenmaier
Kiel
Schmidt
Verwandte Urteile
Keine verwandten Inhalte vorhanden.
Referenzen
- 2 Sa 122/08 1x (nicht zugeordnet)
- 7 Ca 4/08 1x (nicht zugeordnet)