Anerkenntnisurteil vom Bundesarbeitsgericht (7. Senat) - 7 AZR 987/08

Tenor

1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. September 2008 - 8 Sa 1115/08 - aufgehoben.

2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 28. März 2008 - 58 Ca 942/08 - wird zurückgewiesen.

3. Die Beklagte hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

Sonstige Literatur

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Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO). Die Beklagte hat den Klageanspruch anerkannt.

        

    Linsenmaier    

        

    Kiel    

        

    Schmidt    

        

        

        

        

        

        

                 

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