Urteil vom Bundesarbeitsgericht (8. Senat) - 8 AZR 979/07
Tenor
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Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. Oktober 2007 - 7 Sa 1069/07 - wird zurückgewiesen.
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Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstige Literatur
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
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Hauck
Böck
Breinlinger
F. Avenarius
Pauli
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Referenzen
- 7 Sa 1069/07 1x (nicht zugeordnet)