Urteil vom Bundesarbeitsgericht (4. Senat) - 4 AZR 900/08

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. Juli 2008 - 6/17 Sa 1881/07 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstige Literatur

1

Die Parteien haben im Hinblick auf die führenden Parallelverfahren - 4 AZR 903/08 - und - 4 AZR 932/08 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

        

    Bepler    

        

    Treber    

        

    Winter    

        

        

        

    Görgens    

        

    Th. Hess    

        

        

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