Urteil vom Bundesarbeitsgericht (4. Senat) - 4 AZR 1022/08
Tenor
-
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 24. Oktober 2008 - 3 Sa 23/08 - wird zurückgewiesen.
-
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstige Literatur
-
Die Parteien haben im Hinblick auf das Parallelverfahren - 4 AZR 1023/08 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
-
Bepler
Creutzfeldt
Treber
Hardebusch
Werner Vorderwülbecke
Verwandte Urteile
Keine verwandten Inhalte vorhanden.
Referenzen
- 3 Sa 23/08 1x (nicht zugeordnet)
- 4 AZR 1023/08 1x (nicht zugeordnet)