Urteil vom Bundesarbeitsgericht (5. Senat) - 5 AZR 326/10

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. März 2010 - 17 Sa 1729/09 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstige Literatur

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

        

    Müller-Glöge    

        

    Laux    

        

    Biebl    

        

        

        

    Kessel    

        

    Zoller    

                 

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