Urteil vom Bundesarbeitsgericht (5. Senat) - 5 AZR 326/10
Tenor
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1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. März 2010 - 17 Sa 1729/09 - wird zurückgewiesen.
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2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstige Literatur
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
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Müller-Glöge
Laux
Biebl
Kessel
Zoller
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Referenzen
- 17 Sa 1729/09 1x (nicht zugeordnet)